Die Bezeichnung „Sachverständiger" ist in Deutschland noch nicht rechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, daß sich auch nicht Qualifizierte als Sachverständige bezeichnen. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die Prüfung vor. Sie bescheinigt dem Sachverständigen, daß er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Geprüfte Sachverständige sind dazu verpflichtet, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Folglich können sich Dritte - denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden - auf die Ergebnisse verlassen. Ein derart neutrales Gutachten stärkt Ruf und Position des Auftraggebers. Da geprüfte Gutachter unabhängig und unparteiisch sind, werden sie gerne als Gerichtsgutachter beauftragt.