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der Sachverständige bei Gericht: Gehilfe des Richters

Vor Gericht ist der Sachverständige Gehilfe des Richters. Mit dem Expertenwissen in seinem speziellen Sachgebiet berät er das Gericht objektiv. Sowohl im Gutachten als auch beim Gerichtstermin werden einzelne, für die Urteilsfindung relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte für das Gericht anschaulich interpretiert.

Beweismittelsicherung: Auffinden von Beweisdaten

Im Falle von mißbräuchlicher Nutzung der EDV stellt der EDV-Sachverständige Daten zu Beweiszwecken sicher. Die breite Palette reicht von Betrug, Hacker-Angriffen, Verbreitung von Pornographie bis zur Ermittlung von Mordfällen und terroristischen Aktivitäten.

Beweisauswertung: Analyse gesicherter Daten

Häufig werden im Rahmen von Durchsuchungen Computer und Zubehör beschlagnahmt. Hier ermittelt der geprüfte EDV-Sachverständige Beweisdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.

Parteiberatung: neutrale Auskunft

Das Gericht wird nur auf Anweisung der streitenden Parteien tätig. Der geprüfte Sachverständige erstellt Anklage- & Verteidigungsstrategien innerhalb von Streitfällen, soweit es technische Aspekte betrifft und hilft Anwälten, das Recht ihrer Mandanten durchzusetzen.

Gerd Gerhardus