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Wertgutachten: verläßliche Wertangabe

Wenn EDV-Anlagen, Programme, Datenbestände oder Internet-Domains veräußert oder erworben werden, muß dessen Wert bekannt sein. Der EDV-Sachverständige ermittelt je nach Auftrag Sachwert, Ertragswert, Zeitwert, Verkehrswert, etc.
Oft werden Dokumentationen für Versicherungen, Leasinggesellschaften, Banken und Privatunternehmer erstellt. Eine derartige Expertise ist für Firmengründungen, Verkäufe, Kreditwesen und Insolvenzen ein unverzichtbares Papier.

Gerd Gerhardus