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Klärung: verbindlich ohne Gericht

Der geprüfte EDV-Sachverständige nimmt als unparteiischer und unabhängiger Dritter zu einem strittigen Sachverhalt Stellung. Dabei stellt er Tatsachen fest, trifft jedoch keine Aussagen zu Verpflichtungen und Rechtsfolge für die Parteien. Für die Auftraggeber besteht mit einem Schiedsgutachten Sicherheit darüber, ob gerügte Mängel vorliegen und welche Kosten für die Nachbesserung entstehen.
Häufig schließen Lieferant und Leistungsempfänger bereits mit dem Werkvertrag eine Schiedsgutachtenabrede. So kann im Streitfall schnell mit einer fachlichen Stellungnahme eine Eskalation vermieden werden.
Sollte es zu einem Gerichtsprozeß kommen ist das Schiedsgutachten verbindlich. Der günstigere Weg für beide Parteien ist die Mediation.

Gerd Gerhardus